Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 7

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
28.03.2019 Aarau
Altersheim
Löhne
VPOD AG Kanton

Altersheime
Lohnnachzahlung
Volltext
Bundesgericht bestätigt: die Stadt Aarau muss sechs Nachtwachen Lohn nachzahlen. Die Stadt Aarau hat den Lohnstreit um die falsch berechneten Stundenlöhne von sechs Nachtwachen, welche im Alters- und Pflegeheim Golatti angestellt waren und teilweise noch sind, bis vor Bundesgericht gezogen und hat nun auch vor der letzten Instanz verloren. Mit Erleichterung nimmt der VPOD Aargau zur Kenntnis, dass das Bundesgericht in Sachen Stadt Aarau gegen sechs Nachwachen des Alters- und Pflegeheims Golatti, die Beschwerde der Stadt Aarau zurückgewiesen und somit das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 28. Mai 2018 bestätigt hat. Nun muss die Stadt Aarau den sechs betroffenen Nachtwachen den von ihnen geforderten Lohn zurückzahlen. Insgesamt muss die Stadt Aarau den betroffenen Nachtwachen rund 40'000 Fr. zurückzahlen sowie die Gerichts- und Parteikosten tragen. Überprüfung aller Stundenlöhne aus diesem Zeitraum. Der VPOD geht davon aus, dass mehr Angestellte von den falsch berechneten Löhnen betroffen sind, obwohl dies die Stadt Aarau nie bestätigt, aber auch nicht widerlegt hat. Der Verband fordert deshalb, dass überprüft wird, ob weitere Angestellte betroffen sind. Falls dem so ist, muss eine Rückzahlung von allfällig falsch berechneten Löhnen vorgenommen werden. Ausserdem muss die Stadt Aarau diesen Fall lückenlos aufarbeiten und die richtigen Konsequenzen daraus zu ziehen. Hohe Kosten trotz aussichtlosem Fall. (…).
VPOD AG Kanton.
VPOD AG Kanton, 28.3.2019.
VPOD AG Kanton > Nachtwache. Lohnnachzahlung. VPOD Aargau, 2019-03-28.
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02.12.2014 AG Kanton
VPOD AG Kanton

Medien-Mitteilung
Psychiatrische Dienste
Volltext
Psychiatrische Dienste Aargau PDAG: Der VPOD unterstützt die Pflegenden der PDAG. Die Pflege muss ein eigenständiger Bereich bleiben. Die Leitung der Psychiatrischen Dienste Aargau PDAG beabsichtigt, die Pflege dem ärztlichen Dienst zu unterstellen. Die Pflegenden der PDAG lehnen diese Reorganisation ab. Der VPOD hat die Pflegenden der PDAG an ihrer Protestaktion von heute Nachmittag auf dem Areal der PDAG unterstützt. Die Stationsleitungen der PDAG wehren sich gegen die von der Leitung geplante Reorganisation, welche die Pflege dem ärztlichen Dienst unterstellt und haben heute Nachmittag mit einer stillen Protestaktion ihren Forderungen Ausdruck verliehen, nachdem sie ihren Standpunkt der Gesundheitsdirektorin Susanne Hochuli letzte Woche in einem Schreiben dargelegt haben. Der VPOD stellt sich vorbehaltslos hinter die Forderung der Stationsleitungen und der Pflege. (…).
VPOD AG Kanton, Medienmitteilung, 2.12.2014.
VPOD AG Kanton > Psychiatrische Dienste. Medienmitteilung. VPOD AG Kanton, 2014-12-02.
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03.12.2013 AG Kanton
Grosser Rat
Löhne
Personen
VPOD AG Kanton

Aktionstag
Lohnerhöhungen
Volltext

Lebkuchen und Fitzen für Aargauer Grossräte. Am Dienstag, 3. Dezember 2013 besuchte der Samichlaus den Grossen Rat. Zusammen mit seinen Schmutzlis „belohnte er die Guten und bestrafte die Bösen“ und verteile ein klärendes Flugblatt und Geschenke. Für den im VPOD organisierten Samichlaus ist klar: "Der vom Grossen Rat am 26. November 2013 gefällte Lohnbeschluss ist bedauerlich und nicht nachvollziehbar. Mit ihrem Entscheid, für 2014 keine Lohnerhöhung auszurichten, haben eine Mehrheit von SVP, FdP, CVP und EDU die Staatsangestellten und Lehrpersonen grundlos abgestraft. Einmal mehr wird damit auch der sogenannte Leistungslohn, den der Kanton auf seine Fahne geschrieben hat, ad absurdum geführt. Dieser Lohnbeschluss wirkt sich aber nicht nur negativ auf die Löhne des Staatspersonals aus. So richten sich beispielsweise Gemeinden oder auch soziale Institutionen im Aargau nach der Lohnregelung des Kantons. (...).Jürg Keller.

VPOD AG Kanton, 3.12.2013.
VPOD AG Kanton > Grosser Rat. Lohnerhöhungen. Aktionstag. VPOD. 2013-12-03.

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15.09.2012 AG Kanton
Kantonsspital
Personen
VPOD AG Kanton
Stefan Giger
Rahel Imobersteg
Lohnerhöhungen
Volltext

Erfolg fürs Spitalpersonal Aargau: 1% mehr Lohn ab 2013! Ergebnis der Lohnverhandlungen Kantonsspitäler-Personalverbände per 1.1.2013. Die Vertragsparteien des Gesamtarbeitsvertrages der Aargauer Kantonsspitäler haben sich in den Lohnverhandlungen wie folgt geeinigt: (...). Rahel Imobersteg.

VPOD online, 15.9.2012.
VPOD AG Kanton > Lohnerhöhungen. Kantonsspital Aargau. 12.9.2012.doc.

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09.07.1998 AG Kanton
Öffentlicher Dienst, Der
Personen
VPOD AG Kanton
Sepp Beck
Lohnkürzungen
Staatspersonal
Keine Lohnkürzung für das Aargauer Staatspersonal. Gewerkschaftlicher Widerstand hat sich ausbezahlt. Eine machtvolle Demonstration mit 5‘000 Teilnehmenden hat für das Aargauer Staatspersonal positive Nachwirkungen. Eine Woche nach dem politischen Grossereignis schickte der Aargauer Grosse Rat die zweiprozentige Lohnkürzung bachab. Wer gelegentlich behauptet, gewerkschaftliches Engagement bringe doch nichts, wurde für einmal eines Besseren belehrt. Eine Woche nach der Grossdemonstration des kantonalen Personals hat der Aargauer Grosse Rat bei der Beratung des Finanzpaketes 98 die vom Regierungsrat beantragte zweiprozentige Lohnreduktion für das Staatspersonal und die Lehrkräfte mit 101 gegen 90 Stimmen bachab geschickt. Der gewerkschaftliche Widerstand hat sich damit im eigentlichen Wortsinn ausbezahlt. Auf Antrag der SP-Fraktion war die Abstimmung unter Namensaufruf durchgeführt worden. Dabei stimmten die Fraktionen der SP, CVP und der Grünen geschlossen sowie die EVP-/Landesring-Fraktion mehrheitlich gegen die Lohnreduktion. Ausschlaggebend für den knappen Entscheid waren zwei Gründe: (…).
Sepp Beck.
Der öffentliche Dienst, 9.7.1998.
Personen > Beck Sepp. Lohnkuerzungen. AG Kanton. OeD, 1998-07-09.
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26.01.1996 AG Kanton
Löhne
Oeffentlicher Dienst, Der
VPOD AG Kanton

Leistungslohn
Volltext
Aargau: Einführung eines leistungsorientierten Salärsystems. Gefahr eines teuren Leerlaufs. Die Konferenz der Aargauischen Staatspersonalverbände KASPV nimmt den Grundsatzentscheid der Regierung zur Einführung eines neuen Salärsystems mit grosser Skepsis zur Kenntnis. Die KASPV hat der Regierung Offenheit für eine Reform signalisiert. Arbeitsplatzbewertung und Mitarbeitergespräch werden von der KASPV begrüsst. Das nun vorliegende Konzept schiesst aber über das Ziel, mehr Flexibilität in die Besoldungsstruktur zu bringen, weit hinaus. Zudem protestiert die KASPV energisch gegen das Vorgehen der Regierung, Grundsatzentscheide ohne vorhergehende Anhörung der Personalverbände zu treffen. Über das Ziel hinausgeschossen. Mit dem neuen Salärsystem möchte die Regierung Automatismen und starre Regelungen aufheben, mehr Lohngerechtigkeit im gesamten Arbeitsmarkt erreichen und den Lohn als Führungsinstrument einsetzen. Die vorgeschlagene weitgehende. Deregulierung des Lohnsystems schiesst allerdings über dieses Ziel hinaus. Die KASPV ist zudem der Meinung, dass der Lohn unter allen leistungs- und motivationsfördernden Führungsinstrumenten das heikelste Element ist. Die Problematik des heutigen Systems liegt einerseits im automatischen Lohnanstieg nach Dienstalter ohne vorgängiges Mitarbeitergespräch und anderseits in der Unmöglichkeit der Lohnverbesserung für all jene, die im Besoldungssystem „oben anstehen“. Hier I sieht auch die KASPV Reformbedarf. Ein allzu flexibles (…).
Der öffentliche Dienst, 26.1.1996.
Oeffentlicher Dienst, Der > Leistungslohn. OeD, 1996-01-26.
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01.02.1963 AG Kanton
Grosser Rat
VPOD AG Kanton

Teuerungsausgleich
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Teuerungszulagen und Treueprämien im Kanton Aargau. Ende des letzten Jahres hatte sich der Grosse Rat des Kantons Aargau mit zwei Vorlagen des Regierungsrates zu befassen, die für das aargauische Staatspersonal von weitreichender Bedeutung sind. Der Teuerungsausgleich des Staatspersonals und der Lehrer basierte für das Jahr 1962 auf einem Indexstand von 189,8 Punkten. Da aber der Landesindex am 1. Januar 1962 bereits 191,2 Punkte betrug und bis Ende September auf 196,4 Punkte anstieg, wurde die Erhöhung der Teuerungszulagen unumgänglich. In den Verhandlungen mit der Finanzdirektion gelang es den Personalverbänden für das Jahr 1962 eine Teuerungszulage von 3 Prozent des Jahreslohnes zu erreichen. Damit konnte für das vergangene Jahr der volle Teuerungsausgleich erwirkt werden, und die Auszahlung wirkte wie eine Gratifikation, die allerdings im Laufe des Jahres eingespart werden musste. Um zu vermeiden, dass die Löhne zu Beginn dieses Jahres wieder hoffnungslos der Teuerung nachhinken, schlug die Regierung im Einverständnis mit den Personalverbänden eine weitere Erhöhung der Teuerungszulagen um 5 Prozent mit Wirkung ab 1. Januar 1963 vor. Dadurch wird der Teuerungsausgleich bei 198,2 Punkten erreicht. Auch sollen die Teuerungszulagen an die staatlichen Rentenbezüger ab 1. Januar 1963 um 3 bis, 5 Prozent - je nach Kategorie - erhöht werden. Die Anträge des Regierungsrates fanden im Grossen Rat einhellige Zustimmung. Auch die eifrigsten Verfechter einer Lohnstopp-Politik (...).
Der öffentliche Dienst, Nr. 3, 1963.
Oeffentlicher Dienst, Der > Staatspersonal AG Kanton. Teuerungsausgleich. OeD, 1963.
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